Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der Finanzwelt. Von A wie ABC-Analyse bis Z wie Zinsen. Besuchen Sie unser Anlageberaterportal unter www.anlageberater.at und erhalten Sie Informationen aus der Finanzwelt. Unser Steuerberaterportal www.steuerberater.at bietet viele Informationen für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer und Tipps und Tricks zum Steuersparen.

Finanzlexikon: insiderhandel

insiderhandel

Insiderhandel ist ein Begriff des Finanzmarkts, speziell des Aktienmarkts. Insiderhandel bedeutet das Ausnutzen von kursrelevanten Informationen, die man aufgrund seiner Tätigkeit in oder für ein Unternehmen erlangt hat und die der sonstigen Öffentlichkeit (noch) unbekannt sind. Dieses Wissen darf weder durch den Insider noch durch irgend jemand sonst für Börsengeschäfte genutzt werden. In Deutschland ist der Insiderhandel gesetzlich seit 1995 untersagt. Die Überwachung obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Eines der bekanntesten Beispiele für Insiderhandel ist die Ausnutzung eines Informationsvorsprungs durch den damaligen IG Metall-Chef Steinkühler im Jahre 1993. Als Aufsichtsratsmitglied der Daimler-Benz AG war ihm bekannt, das ein Umtausch von Mercedes-Aktien in Daimler-Aktien bevorstand. Es war für ihn absehbar, daß mit Bekanntwerden dieser Information der Kurs der Mercedes-Aktie deutlich ansteigen werde. Er empfahl deswegen Verwandten den Kauf dieser Aktie. Gerichtliche Folgen hatte diese Aktion nicht, da erst 1995 die Ausnutzung von Informationsvorteilen im Aktienhandel unter Strafe gestellt wurde.

Die Finanz-Informationen basieren auf der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation.